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   VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17.KS.A   

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VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17.KS.A (https://dejure.org/2021,74730)
VG Kassel, Entscheidung vom 31.03.2021 - 7 K 4213/17.KS.A (https://dejure.org/2021,74730)
VG Kassel, Entscheidung vom 31. März 2021 - 7 K 4213/17.KS.A (https://dejure.org/2021,74730)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Afghanistan: Mazar-e-Sharif als inländische Fluchtalternative

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Verschlimmerung einer Erkrankung, die der Betroffene nicht mit einer Vielzahl seiner Landsleute teilt, so dass kein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG besteht und die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 S. 5 AufenthG nicht greift, als individuelle, unmittelbar am Maßstab der genannten Vorschrift zu prüfende Gefahr anzusehen (BVerwG, Urteile vom 22.03.2012, a.a.O. und vom 17.10.2006 - C 18.05 -, BVerwGE 127, 33).

    In Fällen einer Erkrankung eher singulären Charakters sind die Voraussetzungen des genannten Abschiebungsverbots erfüllt, wenn sich die Krankheit des Betroffenen mangels (ausreichender) Behandlung im Abschiebungszielstaat verschlimmert und sich dadurch der Gesundheitszustand wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern würde (§ 60 Abs. S. 2 AufenthG; BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, a.a.O. und Beschluss vom 24.05.2006 - 1 B 118.05 -, NVwZ 2007, 345).

    Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustands alsbald nach der Rückkehr des Betroffenen in sein Herkunftsland eintreten wird, weil er auf die dort unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung seiner Leiden angewiesen wäre und anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 9 C 2.99 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17
    Aber selbst wenn man deshalb im vorliegenden Fall bei der anzustellenden Rückkehrprognose davon ausginge, dass gem. Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK der gesamte Familienverband in den Blick zu nehmen ist (vgl.: BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2 0 1 9 - 1 C 45.18 - Rn. 15 ff., juris), ist das Gericht davon überzeugt, dass die übrige Verwandtschaft über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um die Versorgung des Klägers und seiner Kernfamilie - auf mehrere Schultern verteilt - übergangsweise stemmen zu können, jedenfalls bis sich die Lage im Land wieder entspannt hat und der Kläger seine wesentlichen Grundbedürfnisse selbstständig zu decken vermag.

    Eine Verletzung von Art. 3 EMRK kommt in besonderen Ausnahmefällen auch bei "nichtstaatlichen" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen in Betracht (BVerwG, Urteil vom 04.04.2019 - 1 C 45.18 -, juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17
    Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Kläger im Falle einer Rückkehr zumindest für die erste Zeit nach seiner Rückkehr auch verschiedene Rückkehrförderprogramme in Anspruch nehmen könnte (für Details: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 12.10.2018 - A 11 S 316/17 -, juris, Rn. 347 ff. und vom 11.04.2018 - A 11 S 924/17 -, juris, Rn. 287 ff.; zu Rückkehrerhilfen auch: AA-Lagebericht 2019, S. 28 f.).

    Ansonsten ist regelhaft davon auszugehen, dass sie in der Lage sind, sich in Afghanistan ihren Lebensunterhalt zu verdienen und mithin eine ausreichende Existenzgrundlage zu verschaffen (vgl. i.d.S. auch: Hess. VGH, Urteil vom 23.08.2019 - 7 A 2750/15.A - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - Nds. OVG, Urteil vom 29.01.2019 - 9 LB 93/18 - Bay. VGH, Beschluss vom 25.02.2019 - 13a ZB 18.32203 -, jeweils juris).

  • VGH Hessen, 23.08.2019 - 7 A 2750/15

    Abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan

    Auszug aus VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17
    Hieraus ergibt sich indes keine erhebliche individuelle Gefahr, verletzt oder getötet zu werden (vgl. zum Maßstab: BVerwG, Urteil vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - Rn. 22 f., juris; hierzu auch Hess. VGH, Urteil vom 23.08.2019 - 7 A 2750/15.A -, Rn. 51 ff., juris).

    Ansonsten ist regelhaft davon auszugehen, dass sie in der Lage sind, sich in Afghanistan ihren Lebensunterhalt zu verdienen und mithin eine ausreichende Existenzgrundlage zu verschaffen (vgl. i.d.S. auch: Hess. VGH, Urteil vom 23.08.2019 - 7 A 2750/15.A - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - Nds. OVG, Urteil vom 29.01.2019 - 9 LB 93/18 - Bay. VGH, Beschluss vom 25.02.2019 - 13a ZB 18.32203 -, jeweils juris).

  • VG München, 04.07.2016 - M 16 S 16.31358

    Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG wegen unzureichender

    Auszug aus VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17
    Ein Ausländer muss sich vielmehr auf den Standard der Gesundheitsversorgung im Heimatland verweisen lassen, auch wenn dieser dem entsprechenden Niveau in Deutschland nicht entspricht (OVG NRW, Beschluss vom 13.12.2005 - 18 B 2005/05 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 5 L 242/16.A -, InfAusIR 2016, 185; VG München, Beschluss vom 04.07.2016 - M 16 S 16.31358 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 18 B 2005/05

    Geltendmachung von Abschiebungsschutzgründen wegen Erkrankung des Antragstellers

    Auszug aus VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17
    Ein Ausländer muss sich vielmehr auf den Standard der Gesundheitsversorgung im Heimatland verweisen lassen, auch wenn dieser dem entsprechenden Niveau in Deutschland nicht entspricht (OVG NRW, Beschluss vom 13.12.2005 - 18 B 2005/05 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 5 L 242/16.A -, InfAusIR 2016, 185; VG München, Beschluss vom 04.07.2016 - M 16 S 16.31358 -, juris).
  • VG Arnsberg, 23.02.2016 - 5 L 242/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Drohens der politischen Verfolgung

    Auszug aus VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17
    Ein Ausländer muss sich vielmehr auf den Standard der Gesundheitsversorgung im Heimatland verweisen lassen, auch wenn dieser dem entsprechenden Niveau in Deutschland nicht entspricht (OVG NRW, Beschluss vom 13.12.2005 - 18 B 2005/05 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 5 L 242/16.A -, InfAusIR 2016, 185; VG München, Beschluss vom 04.07.2016 - M 16 S 16.31358 -, juris).
  • VG Ansbach, 17.07.2017 - AN 3 S 17.34364

    Zu den Anforderungen an den Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Auszug aus VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17
    Des Weiteren muss das Attest Aufschluss über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf - insbesondere zu Medikation und Therapie - geben (VG Kassel, Beschluss vom 27. November 2018 - 2 L 6065/17.KS.A-, n.v.; VG Ansbach, Beschluss vom 17. Juli 2017 - AN 3 S 17.34364 -Juris).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Verschlimmerung einer Erkrankung, die der Betroffene nicht mit einer Vielzahl seiner Landsleute teilt, so dass kein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG besteht und die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 S. 5 AufenthG nicht greift, als individuelle, unmittelbar am Maßstab der genannten Vorschrift zu prüfende Gefahr anzusehen (BVerwG, Urteile vom 22.03.2012, a.a.O. und vom 17.10.2006 - C 18.05 -, BVerwGE 127, 33).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Kassel, 31.03.2021 - 7 K 4213/17
    Eine krankheitsbedingte zielstaatsbezogene Gefahr kann sich im Einzelfall daraus ergeben, dass der erkrankte Ausländer eine notwendige medizinische Behandlung im Zielstaat tatsächlich nicht erlangen kann und für ihn infolgedessen die konkrete Gefahr eines lebensbedrohlichen Krankheitsverlaufs droht, wenn er in den Zielstaat überstellt wird (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 -, BVerwGE 142, 179 und Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 -, NVwZ-Beil.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2006 - 13 A 1740/05

    Serbien, Kosovo, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

  • OVG Bremen, 22.09.2020 - 1 LB 258/20

    Abschiebungsverbot für alleinstehenden jungen Mann; Auswirkungen der

  • VGH Bayern, 01.10.2020 - 13a B 20.31004

    Weiterhin kein nationales Abschiebungsverbot hinsichtlich des Ziellandes

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 924/17

    Afghanistan: kein Abschiebungsverbot für leistungsfähige, erwachsene Männer -

  • VG Augsburg, 17.05.2018 - Au 6 K 17.31062

    Kabul und Herat sind im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage in

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

  • BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96

    Vorliegen von Revisionzulassungsgründen - Nachweispflicht des Asylsuchenden

  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 13a ZB 18.32203

    Kein Überprüfungsbedarf wegen steigender Opferzahlen in Afghanistan

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